Ursprünglich sollten bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge über deutsche Straßen rollen. Doch bis Ende des vergangenen Jahres verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lediglich einen Bestand an 83.000 Elektro- und rund 341.000 Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Zu wenig, um die ambitionierte siebenstellige Marke noch zu erreichen, sodass sie kurzerhand auf 2022 verschoben wurde. Doch selbst dafür könnte es eng werden, auch wenn die Neuzulassungen für Fahrzeuge mit Stecker in Deutschland in diesem Jahr angestiegen sind.
Halbierter Steuersatz bis 2030
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket geschnürt und erhofft sich vor allem durch die Ausweitung der steuerlichen Anreize ein größeres Verbraucherinteresse. So gilt seit Anfang 2019 für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Dienstwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung läuft eigentlich Ende 2021 aus und soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden.
Auch das elektrische Aufladen eines E-Fahrzeugs im Betrieb oder die Überlassung eines herkömmlichen Fahrrads oder E-Bikes wurden bis zum Jahr 2030 steuerbefreit. Für rein elektrische Lieferfahrzeuge hat die Bundesregierung zusätzlich zur regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Diese Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.
Bus- oder Bahnfahrer können sich ebenfalls freuen: Die zu Jahresbeginn steuerfrei gestellten Jobtickets können künftig mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.