Der ARCD empfiehlt allen rechtsschutzversicherten betroffenen Verbrauchern, sich zuerst eine Deckungszusage bei ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen und sich danach umgehend in das Register einzutragen.
Achtung: Die Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2018!
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Fall grundsätzlich zur Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Volkswagen passt, können Sie dies hier auf der Website des vzbv machen.
Wichtige Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen, die Sie wissen sollten, haben wir hier auf einer separaten Microsite für Sie zusammengestellt.