Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) trugen 2017 ganze 72 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen einen Helm beim Fahrradfahren. Die Quote über alle Altersgruppen lag dagegen nur bei 19 Prozent. Damit zeichnet sich seit 2009 (11 Prozent insgesamt) ein sehr moderater Anstieg ab – und das, obwohl Institutionen wie die Deutsche Verkehrswacht, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kontinuierlich Aufklärungsarbeit leisten.
Auch der ARCD setzt sich seit Jahren für das Tragen des Fahrradhelms ein. Denn als Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone haben Radler bei Unfällen mit besonders gravierenden Folgen zu rechnen. Und da sie „Kopf voran“ fahren, ist dieser Körperteil am meisten gefährdet. Laut Statistik sind Kopfverletzungen die Todesursache bei rund jedem zweiten getöteten Radfahrer. Insgesamt machen Blessuren am Schädel, insbesondere Schädel-Hirn-Traumata, mehr als zwei Drittel der Verletzungen bei dieser Gruppe aus, so die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).
Nachweislicher Schutz
Darüber, dass Radhelme bei einem Unfall vor Kopfschäden schützen oder den Grad der Verletzung abmildern können, sind sich nahezu alle wissenschaftlichen Untersuchungen einig. So auch ein Gutachten, das 2017 von den Verkehrsministerien Baden-Württembergs und Thüringens in Auftrag gegeben wurde. Denn der Helm reduziert nachweislich die Energie, die bei einem Aufprall auf den Kopf wirkt. Daten der Unfallforschung der Versicherer belegen: Bei Kollisionen zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen lag die Wahrscheinlichkeit für Kopfverletzungen mit Helm bei 35 Prozent, ohne bei 56 Prozent.
Trotzdem: Eine Helmpflicht für Radler gibt es in Deutschland nicht. Lediglich Fahrer von S-Pedelecs, die eine Geschwindigkeit bis 45 km/h erreichen, sind per Gesetz verpflichtet, einen Helm zu tragen, der die Prüfnorm EN 1078 oder EN 1077 erfüllt. Doch gerade angesichts des Booms der motorunterstützten Fahrräder mit ihren erhöhten Geschwindigkeiten empfiehlt der ARCD allen Nutzern, mit Helm zu fahren. Besonders Verkehrsteilnehmer im fortgeschrittenen Alter, deren Reaktionszeit abnimmt, sollten auf diesen Schutz nicht verzichten. Und natürlich sind Eltern gefragt, ihren Kindern mit gutem Beispiel voranzugehen.
Aufklärung statt Pflicht
Eine Helmpflicht lehnt der ARCD allerdings ab. Aufklärung statt Zwang ist das klare Motto des Clubs. Denn Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass die Verpflichtung eher zu einem Boykott des Radfahrens als zum Tragen des Helms geführt hat. Eine Motivation für die Schutzschale mag dagegen die Vielfalt an Formen und Designs sein, die im Fachhandel inzwischen erhältlich ist. Da findet garantiert jeder Radfahrer mit Köpfchen sein Lieblingsmodell.