Nach einem Bericht der Deutschen Anwaltshotline überholte im verhandelten Fall ein Pkw-Fahrer einen Lkw. Allerdings kam es an einer Fahrbahnverengung zu einer Streifkollision der Fahrzeuge. Der Pkw-Fahrer ging vor Gericht, um vom Lkw-Fahrer seinen Unfallschaden in Höhe von rund 4000 Euro einzuklagen. Ein vom Gericht angefordertes Sachverständigengutachten ergab jedoch, dass beide Parteien den Unfall hätten verhindern können. Während der Lkw-Fahrer möglichst rechts hätte fahren müssen, hätte der Pkw-Fahrer bremsen und nach links ausweichen können. Deshalb sprach das Gericht beiden Fahrern eine Mitschuld zu. Da der Pkw-Fahrer als Ortskundiger jedoch von der Fahrbahnverengung wusste, sah das Gericht bei ihm eine überwiegende Schuld von 60 Prozent (Az: 3 C 775/16).
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