Die Genehmigung erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nach Einzelprüfung, es kann aber auch abgelehnt werden, wenn die von der EU festgelegten Stückzahlgrenzen erreicht sind. Gebrauchte Fahrzeuge sind nicht betroffen.
Voraussetzungen für die Zulassung
Das Fahrzeug muss sich vor dem 01.09.2018 in der Europäischen Union befunden haben und über eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity) verfügen. Diese wird vom Hersteller ausgestellt, beinhaltet technische Details, Merkmale des Fahrzeugs, EU-Norm sowie die EG-Typen-Zulassung. Unter Nummer 47 oder 48 ist das Abgasniveau verschlüsselt. Ab 01.09.2018 dürfen Fahrzeuge mit den Abgasschlüsseln W, ZA, ZD, ZG, ZJ, AA und BA nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.